Allgemeines zum Thema Bausparen.
Unter Bausparen ist eine freiwillige, zielgerichtete Ansparung gemeint. Im diesem Fall geschieht das Ansparen für wohnungswirtschaftliche Zwecke. Als Hintergrund soll die spätere Verwendung zu Darlehen führen, deren Verzinsung von Anfang an fest vereinbart ist, niedrig ist und von den Zinsschwankungen am Kapitalmarkt nicht abhängig ist.
In den Kreis der Bausparer werden sie durch Abschluss eines Bausparvertrags aufgenommen und sind somit Mitglied einer Zweckspargemeinschaft. Die Sparphase, also eine Leistung zu Gunsten der Gemeinschaft, steht dabei am Anfang. Sie erwerben damit das Recht auf eine spätere Gegenleistung – diese erfolgt dann mittels eines besonders zinsgünstigen Bauspardarlehens. Die Mittel dafür stammen aus den von den Bausparern angesammelten Geldern, insbesondere den Sparleistungen und Tilgungsleistungen (sog. Zuteilungsmasse).
Sie schließen also einen Bausparvertrag über eine bestimmte Bausparsumme ab. Wenn Sie das im Vertrag vereinbarte Mindestsparguthaben angespart haben und das Guthaben über eine ausreichende Zeitspanne bestand, wird der Vertrag zugeteilt. Als Folge zahlt die Bausparkasse das angesparte Guthaben sowie das Bauspardarlehen aus. Vorher erfolgt noch eine Bonitätsprüfung und eine Beleihungsprüfung.
Eine Bewertungszahl, die die Reihenfolge der Zuteilung bestimmt, wird aus Sparsumme und Spardauer errechnet. Dies erfolgt individuell für jeden Bausparvertrag. Als erste werden die Bausparverträge mit der höchsten Bewertungszahl zugeteilt. Dann kann das Bauspardarlehen für wohnungswirtschaftliche Zwecke, wie z. B. den Bau bzw. Kauf einer Wohnung / eines Hauses, Modernisierung oder Umschuldungen verwendet werden.
Bausparförderung:
In der Bundesrepublik Deutschland wird das Bausparen durch die Gewährung von Wohnungsbauprämien für Sparleistungen auf Bausparkonten und die Zahlung von Arbeitnehmersparzulagen für die vermögenswirksamen Leistungen gefördert. Man spricht auch von der Vorsparförderung. Nach Errichtung bzw. Erwerb von Wohneigentum setzt die sogenannte Nachsparförderung in Form der Eigenheimzulage und der Kinderzulage ein.
Bausparkassen in Deutschland:
Der Bausparmarkt in Deutschland wird zu etwa zwei Drittel durch 16 privaten Bausparkassen und zu etwa einem Drittel durch elf Landesbausparkassen abgedeckt. Bei etwa zwei Drittel aller Wohnungsbaufinanzierungen in Deutschland, ist eine Bausparkasse beteiligt.
Bausparvertrag:
Der Bausparvertrag wird mit laufenden Zahlungen (Vermögenswirksame Leistungen, monatliche Ansparung oder auch der Eigenheimzulage) bespart. Nach Ablösung des Festdarlehens (durch Vorfinanzierung oder Zwischenfinanzierung eines Bausparvertrages) zahlen Sie lediglich noch das Bauspardarlehen zurück.