Gibt es auch eine private Altersvorsorge, die nicht staatliche gefördert wird?
Ja, die gibt es sogar in vielfacher Art und Weise. Sie unterliegt nicht den Bedingungen für eine steuerliche Förderung, das heißt aber auch, es wird kein rechtlicher Bestandschutz (Garantie der Einzahlungen) garantiert. Andererseits kann mit diesen Formen der Altersvorsorge auch ein generationenübergreifender Vermögensaufbau erreicht werden.
Aktienfonds-Sparpläne
Aktienfonds-Sparpläne werden von Banken, Direktbanken und Fondsgesellschaften angeboten. Bei ihnen fließt das Geld in einen oder mehrere Aktienfonds. Aktienfonds-Sparpläne verursachen im Vergleich zu anderen Anlageformen nur moderate Verwaltungskosten und Gebühren. Für die Rendite eines Aktienfonds-Sparplan ist der Erfolg des oder der zugrundeliegenden Fonds entscheidend. Den höheren Renditechancen dieser Anlageform steht allerdings ein Verlustrisiko gegenüber, da die Bank oder Fondsgesellschaft dem Anleger keine Ablaufleistung garantieren kann. Das Risiko eines Verlustes nimmt allerdings mit der Dauer der Anlage ab. Da diese Form der Kapitalanlage keine staatliche Förderung erhält, steht es dem Anleger frei wann und wie er über sein Vermögen verfügen will.
Immobilienbesitz
Auch der Erwerb von Immobilienbesitz während der Erwerbsphase kann einen Beitrag zum Erhalt des Lebensstandards im Ruhestand leisten.
Dies gilt in dem Fall, in dem die Immobilie selbst bewohnt wird. In diesem Fall muss der Ruheständler aus seinen laufenden Einnahmen keine Mietkosten aufbringen. Das erleichtert das Auskommen mit einem verringerten Einkommen.
Zur Altersvorsorge kann aber auch beitragen, wenn während der Erwerbsphase zu vermietender Immobilienbesitz aufgebaut wurde. In diesem Fall tragen die zu erwarteten Mietüberschüsse zum Lebensunterhalt im Ruhestand bei. Immobilienfonds sind eine weitere Möglichkeit, Kapital zur Absicherung des Alters aufzubauen.