SCHUFA ist die Abkürzung für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“.
Die SCHUFA ist eine gemeinsame Einrichtung der deutschen Kredit gebenden Unternehmen mit der Aufgabe, ihre Vertragspartner wie z. B. Banken, Kaufhäuser oder Leasinggesellschaften mit Informationen über die Kreditwürdigkeit eines möglichen Kunden zu versorgen.
Durch Abruf der Schufaauskunft werden die Kredit gebenden Unternehmen vor Verlusten durch die Zahlungsunfähigkeit ihrer Kunden besser geschützt.
Für den Erhalt einer Schufaauskunft muss ein berechtigtes Interesse für die Anfragen nachgewiesen werden, z. B. den Kreditantrag einer Person.
Gleichzeitig sind die Kreditgeber ihrerseits verpflichtet, Daten an die SCHUFA zu melden, wie z. B. Kreditbetrag, Laufzeit, Anzahl der Raten sowie Unregelmäßigkeiten bei der Kreditrückzahlung.
Gegen Gebühr kann jede Privatperson eine Eigenauskunft bei der SCHUFA anfordern. Diese Eigenauskunft kann z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber erforderlich sein.