Schlüssiges Verhalten (auch konkludentes Verhalten) sind Begriffe aus der Rechtssprache. Sie bezeichnen eine besondere Form der Abgabe einer Willenserklärung.
Normalerweise werden Verträge durch mündliche oder schriftliche Willenserklärungen abgeschlossen (Angebot und Annahme).
Sofern für eine Willenserklärung nicht eine bestimmte Form vorgeschrieben ist, werden im Rechtsverkehr bestimmte Handlungen wie die Abgabe einer Willenserklärung behandelt, wenn sich aus dem Verhalten schließen lässt, das der Handelnde damit (wortlos) seinen Willen zum Ausdruck bringen will, eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen.
Oft liegt dem schlüssigen Verhalten entsprechende Gewohnheit, Übung oder Vereinbarung zugrunde.
Im Fall der Baufinanzierung spricht man dann von einer Abnahme durch schlüssiges Verhalten, wenn etwas in Benutzung genommen wird, ohne dass Mängel zu beanstanden waren.
Die Abnahme durch schlüssiges Verhalten setzt auch dann ein, wenn z.B. das erbaute Haus direkt nach Bauende weiterverkauft wird.