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BAUABNAHME

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B
Bauabnahme

Mit einer Bauabnahme oder einer Gebrauchsabnahme bezeichnet man die behördliche Bescheinigung, dass ein Haus baurechtlich u. bautechnisch ohne Mängel u. somit bezugsfertig ist.

Während der Gebrauchsabnahme/Bauabnahme muss der Bauherr (Auftraggeber) kontrollieren, ob alle beauftragten Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Im Abnahmeprotokoll müssen alle Schäden, Mängel oder unsachgemäß ausgeführten Arbeiten festgehalten werden. Die Bauabnahme hat auch rechtliche Auswirkungen: Nach der Bauabnahme schuldet der Bauunternehmer nicht mehr, wie im Bauvertrag vorgesehen, die Herstellung des Hauses und er kann nur noch auf Nachbesserung, Wandelung, Minderung oder Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Nach einer erfolgreichen Bauabnahme wird die Gewährleistungspflicht des Bauunternehmers wirksam.

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