Die Anschaffungskosten des abzuschreibenden Wirtschaftsgutes (WG) werden gleichmäßig auf die Jahre der Nutzungsdauer aufgeteilt.
Damit wird jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben, am Ende der Nutzungsdauer ist das WG vollständig abgeschrieben. Es sei denn, das WG wird nur bis auf den Schrottwert abgeschrieben.
Dann wird der Differenzbetrag aus Anschaffungskosten und Schrottwert abgeschrieben.