Diese Abnahmeart erfolgt durch ein schlüssiges Verhalten des Erbauers. Stillschweigend kann im Zusammenhang mit Bauvorhaben
z.B. wie folgt definiert werden:
Wird die Rechnung ausgeglichen, oder der Heizkessel in Betrieb genommen, so drückt der Bauherr stillschweigend dem Handwerker seine Abnahme aus.