Die Abstandfläche beschreibt den Mindestabstand, der vor den Außenwänden eines Gebäudes gegenüber anderen Gebäuden freigehalten werden muß.
Die Abstandsfläche wird in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt. Sie dient der ausreichenden Belichtung und Belüftung einer Immobilie, dem Brandschutz und dem ungestörten Wohnen.