Der Unternehmer führt für die abzuschreibenden Gegenstände Abschreibungslisten. Aus den Listen ergeben sich:
Gegenstand, Anschaffungsdatum, Anschaffungswert, Abschreibungsdauer und Abschreibungsbetrag.
Ist der Gegenstand zwar abgeschrieben, befindet sich aber noch im Gebrauch, so wird der Wert mit € 1,-- in den Listen geführt (Erinnerungsposten).