Die Avalgebühr, auch Bürgschaftsgebühr genannt, wird für das zusätzliche Risiko des verbürgten Darlehensteils berechnet. Um diese Gebühr (in der Regel 0,5%) wird der Zinssatz für den verbürgten Darlehensteil erhöht.
Lassen
Sie sich von einem unabhängigen
Finanzexperten unverbindlich und kostenlos
beraten. Fordern Sie gleich hier Ihr
persönliches Angebot an: Fremdwährungsfinanzierung vergleichen