Eine Bank stellt lauf §1 des Kreditwesengesetzes einen Gewerbebetrieb dar, der Bankgeschäfte tätigt. Bankgeschäfte sind gem. § 1 KWG Wertpapiergeschäfte, Kreditgeschäfte, Zahlungsverkehrsgeschäfte und sonstige Geschäfte. Unternehmen, die Bankgeschäfte in Deutschland betreiben, benötigen nach § 32 KWG eine Erlaubnis der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).