Mit dem Bauamt wird in vielen Ländern die Baubehörde bezeichnet, bei der Baupläne einzureichen und Baugenehmigungen (Baubewilligungen) zu beantragen sind. Sie lädt dann nach formaler und inhaltlicher Prüfung die Beteiligten (Bauwerber, Bauherr, Nachbarn und evt. Firmen) zur Bauverhandlung.
Das Bauamt sorgt u.a. für die Einhaltung der jeweiligen Landesbauordnung und setzt nach Bauabschluss eine Besichtigung / Bauabnahme und Schlussverhandlung mit den Beteiligten an. Bei deren zufrieden stellendem Verlauf erteilt sie schließlich die Benützungsbewilligung (auch Kollaudierung genannt).