Im vereinfachten (Bau) Genehmigungsverfahren bzw. im Genehmigungsfreistellungsverfahren reicht zur Baugenehmigung eine Bauanzeige des Bauherrn statt des aufwendigeren Bauantrags, falls die Baubehörde nicht innerhalb einer festgelegten Frist (gemäß Bauordnung und örtlichen Bauvorschriften) widerspricht. Die Bauanzeige enthält in der Regel nur planungsrechtliche und brandschutztechnische Bauvorlagen.