Die Bauflucht oder auch Baugrenze genannt, ist im Bebauungsplan festgelegt und darf nicht überbaut werden.
Die Baugrenze ist nicht identisch mit der Grundstücksgrenze. Die entsprechende Regelung ist in der Landesbauordnung festgelegt.
Ebenso wie die Baugrenzen können auch Baulinien i.d.R. dem Bebauungsplan entnommen werden.
Allerdings sind Baugrenzen nicht so streng wie Baulinien. Eine Baugrenze besagt lediglich, dass über diese Grenze nicht hinausgebaut werden darf.