Die Erteilung einer Baugenehmigung ist mit Gebühren verbunden.
Der Bauherr /die Bauherrin muss der Bauaufsichtsbehörde diese Gebühr entrichten.
Die Höhe ist Länder Sache und wird folglich durch Landesgesetze geregelt , sog. Verwaltungskostengesetze.
Durchschnittlich muss man dafür 25 Promille der gesamten Baukosten veranschlagen.