Vor Inbetriebnahme oder Bezug eines Baues wird dieser abgenommen.
Dies geschieht z.B. durch die Baubehörde.
Eine Abnahme durch die Baubehörde bescheinigt, dass der Bau den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht – der Antrag auf Bauabnahme muss schriftlich beantragt werden.