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BAUHERR / BAUHERRIN HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

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B
Bauherr / Bauherrin Haftpflichtversicherung

Bauherr oder Bauherrin bezeichnet die Person, die für sich ein Bauvorhaben im eigenen Namen und Interesse, auf eigene Rechnung und auf eigene Gefahr durchführt.

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung
schützt vor den finanziellen Folgen aus Haftpflichtansprüchen, die gegen den Bauherrn im Zusammenhang mit seinem Bauvorhaben gestellt werden.
Der Bauherr ist für Schäden, die Außenstehende durch seinen Bau erleiden, allein verantwortlich, obwohl in der Regel Architekten mit der Planung und Bauleitung und der Bauunternehmer mit der Durchführung des Baus beauftragt sind.

Ein Bauvorhaben birgt auch eine Gefahrenquelle für Dritte. Unabhängig davon, ob der Bauherr einen Unternehmer, Handwerker oder einen Architekten mit der Bauaufgabe betraut, wird er dennoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht befreit. Diese Versicherung deckt unvorhersehbare Schäden während der ganzen Bauphase ab. So können beispielsweise herab fallendes oder herum liegendes Baumaterial, unzureichende Absperrungen, nicht gesicherte Deckendurchbrüche zu enormen Schadensersatzforderungen führen.

Der Bauherr / die Bauherrin muss für Schäden haften, die Außenstehenden (nicht am Bau Beteiligten, die in der Regel eine eigene Haftpflichtvericherung abschließen) durch das Bauvorhaben und die Baustelle erleiden, etwa durch eine ungenügende Sicherung des Bauplatzes (z.B. durch mangelhafte Umzäunung oder fehlende Signallampen. Unfälle von Handwerkern sind in der Regel über deren Versicherungen abgedeckt.) Um sich vor den finanziellen Folgen solcher Haftpflichtansprüche abzusichern, gibt es spezielle Bauherrenhaftpflichtversicherungen. Die Versicherungszeit erstreckt sich auf die gesamte Bauzeit und endet mit der Schlussabnahme.
Kurz gesagt handelt es sich um eine Versicherung zur Abgeltung von Forderungen gegenüber dem Bauherrn.

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